Ich rate, lieber mehr zu können als man macht, als mehr zu machen als man kann.

— Bertolt Brecht

Willkommen auf der Seite der Bildungsgesellschaft wiima

Wiima vertritt die Überzeugung, dass Kenntnisse im Arbeits-und Betriebsverfassungsrecht im politischen und strategischen Zusammenhang zu sehen sind.

Dies hebt uns von der Konkurrenz ab, die sich auf reine Wissensvermittlung beschränkt. Bildung für Betriebsräte verstehen wir dahingehend, dass zunächst eine Bestandsaufnahme einer strittigen Frage im Betrieb betrachtet wird (Ist-Stand). Es folgt eine klare, aber auch realistische Zielbestimmung (Was wollen wir?). Im nächsten Schritt treten wir in die Diskussion, mit welchen Mitteln dieses Ziel durchgesetzt werden kann. Hier kommt solides Wissen im Betriebsverfassungsrecht als ein Teil der Rechtsdurchsetzung ins Spiel. In Kenntnis des Interessengegensatzes vermitteln wir Wissen konfliktorientiert. Parteilichkeit ist unser Programm und Selbstverständnis.

Unsere Referenten zeichnen sich durch großes Wissen und Erfahrung mit Betriebsräten aus. Die Seminare sind teilnehmerorientiert und finden in angenehmer Atmosphäre als auch im fairen Diskurs statt. Wir bieten ansprechende Örtlichkeiten, wobei das Abendprogramm sich wohltuend von einem bloßen Eventtourismus abhebt.

Jetzt neugierig geworden? Dann schnell anmelden und ausprobieren.

Unsere Schwerpunkte

Unparteiisch? Wir nicht. Nicht nur die Arbeitsbeziehungen sind von einem fundamentalen Interessengegensatz gekennzeichnet, er ist auch für die Arbeit der Betriebsräte bestimmend. Schwerpunkte unseres Angebots sind Seminare zu personellen Einzelmaßnahmen, Mitbestimmung in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und konkreten Themen aus der betrieblichen Auseinandersetzung.
Last but not least legen wir auch Wert auf das Fundament jeder Mitbestimmung: Richtige Betriebsratsbeschlüsse fassen.

News

Mindestlohngesetz- Anrechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld darf nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden (Arbeitsgericht Berlin vom 04.03.2015, 54 Ca 14420/14).

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Kündigung bei Weitergabe von Betriebs-/ Geschäftsgeheimnissen

Nicht jedwede Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen rechtfertigt eine fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes (LAG Schleswig-Holstein vom 04.03.2015, 3 Sa 400/14).

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Sachkundige Arbeitnehmer- Befragung durch den Betriebsrat

Der Betriebsrat kann verlangen, dass er sachkundige Arbeitnehmer in Abwesenheit des Arbeitgebers befragen darf (BAG vom 20.01.2015, 1 ABR 25/13).

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