Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

Eine ohne Tagesordnung fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung kann durch die ordnungsgemäß geladenen Betriebsratsmitglieder geheilt werden. Es muss Beschlussfähigkeit vorliegen und alle Anwesenden einstimmig die Tagesordnung bzw. deren Änderung beschließen (BAG vom 15.04.2014, 1 ABR 2/3).

ACHTUNG: Änderung der Rechtsprechung!

Anlässlich diverser Diebstähle hatte der Vorgängerbetriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung Torkontrolle abgeschlossen. Auf dieser Grundlage kam es zu Kontrollen an 30 Tagen. An der Tagung und Abstimmung zu dieser BV nahmen 16 von 19 Mitglieder des Betriebsrates Teil. Eine Tagesordnung zur Einladung gab es nicht.

Der Nachfolgebetriebsrat beschloss, die BV außerordentlich zu kündigen und berief sich auf einen unwirksamen Beschluss des Vorgängerbetriebsrats. Der Arbeitgeber geht von der Unwirksamkeit der Kündigung aus und wollte festgestellt wissen, dass die BV durch die Kündigung des BR nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist enden wird.

Das BAG kommt zu dem Ergebnis, dass die BV-Torkontrolle wirksam ist. Zwar ordne § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG eine rechtzeitige Einladung mit Tagesordnung an. Dieser Ladungsmangel kann behoben werden. Dafür sei es entgegen der bisherigen Rechtsprechung nicht erforderlich, dass alle Betriebsratsmitglieder anwesend und alle einer Änderung der Tagesordnung zustimmen. Nunmehr sei ausreichend, wenn alle anwesenden Mitglieder, die ordnungsgemäß geladen sind, einstimmig beschließen, dass so verfahren wird.

 

Praxisfolge

Diese neue Nuance Bedarf der Beachtung, hilft aber nur zum Teil die verbleibenden Sollbruchstellen bei der Vorbereitung der BR Sitzung zu beheben. Andererseits ist es für Gremien mit ordentlicher, detaillierter Tagesordnung und der korrekten Einladung z. B. der richtigen Ersatzmitglieder sowieso kein Problem, nichtige Beschlüsse zu vermeiden. Ein Grund mehr entsprechende Schulungsangebote anzunehmen und zu lernen, wie man richtig einlädt und korrekte Beschlüsse fasst.

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