Programm

Wir bieten zu Themen und Konflikten im Betrieb in erster Linie passgenaue Inhouse-Seminare an.

Des Weiteren haben wir fünf Themenschwerpunkte konzipiert. Zu diesen Schwerpunkten bieten wir nach Bedarf Seminare an vier Standorten an: Hamburg, Würzburg, Berlin und Rostock. Die Seminare sind jeweils für 2 ½ Tage vorgesehen.

1. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG

Diese Vorschrift beinhaltet das stärkste Mitbestimmungsrecht für den Betriebsrat. Anhand von aktueller Rechtsprechung, auch der Instanzgerichte, soll auf Fragen der Arbeitszeit, Schicht, Überwachung, betriebliche Lohngestaltung, Urlaub u.a. eingegangen werden. Teilnehmer und deren Konflikte im Betrieb bestimmen die Tagesordnung und die Schwerpunkte.
Neben Kenntnissen der einzelnen Mitbestimmungstatbestände soll auch die rechtliche Durchsetzung derselben eine nicht unwichtige Rolle spielen (Einigungsstelle).

2. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

In diesem Seminar sollen zunächst Fragen der Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Eingruppierung i.S.d. § 99 BetrVG diskutiert werden. Dazu gehören auch die oft vernachlässigte Personalplanung, die Beschäftigungssicherung und die Auswahlrichtlinien
Eine Rolle spielt weiter die Möglichkeit des Betriebsrats, die Zustimmung zu einer der personellen Angelegenheiten zu verweigern am Beispiel von Fällen aus der Rechtsprechung.

Ein zweiter Schwerpunkt ist der Umgang des Betriebsrats mit Kündigungen, Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung einschl. Besonderheiten der Änderungskündigungen. Auch hier sollen die Anforderungen der Rechtsprechung zum Widerspruch des Betriebsrats gegen Kündigungen beleuchtet und die Folgen des Widerspruchs für die betroffenen Beschäftigten diskutiert werden.

3. Betriebsratsarbeit und Beschlüsse des Betriebsrats

Vielfach verkannt wird die Brisanz und Notwendigkeit, sich mit diesem Thema zu befassen. Sind korrekte Beschlüsse nicht das Fundament einer effektiven Durchsetzung von Mitbestimmung? Es wird die rechtssichere Vorbereitung der Sitzung mit einer aussagefähigen Tagesordnung eine Rolle spielen. Dann die korrekte Durchführung der Sitzung. Wann ist welches Ersatzmitglied zu laden? Kann eine Tagesordnung geändert werden und wenn, wie?

Wie organisiert der Betriebsrat seine Arbeit im Gremium? In den Ausschüssen?
Es wird auch auf das Spannungsfeld der Zuständigkeit zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat eingegangen… - alles im Lichte aktueller Rechtsprechung, auch der Instanzgerichte.

4. Mitbestimmung bei Betriebsänderungen

Was ist eine Betriebsänderung? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Was ist ein Interessenausgleich, was ein Sozialplan? Was ist der Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen? Auf was ist bei Verhandlungen zu achten?
Warum ist es von Bedeutung, sich mit dem „Ob“ der beabsichtigten Maßnahme auseinanderzusetzen? In welchen Fällen kommt eine Unterlassung von Kündigungen vor Abschluss eines Interessenausgleichs in Betracht?
Im zweiten Fall werden die Spielregeln des Sozialplans Gegenstand sein einschließlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und der Abgrenzung zwischen § 112 zu § 112a BetrVG. Selbstverständlich wird anhand aktueller Rechtsprechung z.B. auf die Altersgruppenregelung, die Deckelung beim Sozialplan und auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit eingegangen.
Welche Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung und –Qualifizierung gibt es?
Auch hier stehen im Vordergrund Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und das gemeinsame Entwickeln von Handlungsmöglichkeiten.

5. Aktuelle Rechtsprechung

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sind weitgehend Richter-Recht und damit einem ständigen Wandel unterlegen.
Neben solidem Grundwissen ist es für Betriebsräte unabdingbar, auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein. Die Themenauswahl richtet sich nach aktuellen Urteilen und natürlich nach den Schwerpunkten, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzen.