Eine ohne Tagesordnung fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung kann durch die ordnungsgemäß geladenen Betriebsratsmitglieder geheilt werden. Es muss Beschlussfähigkeit vorliegen und alle Anwesenden einstimmig die Tagesordnung bzw. deren Änderung beschließen (BAG vom 15.04.2014, 1 ABR 2/3).
ACHTUNG: Änderung der Rechtsprechung!